Anrecht auf einen Ein-Euro
Job |
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| Darf der Arbeitssuchende einen 1€-Job annehmen? Muss er diesen annehmen, wenn Ihm einer angeboten wird? |
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| Nach § 14 SGB II müssen die Leistungsträger erwerbsfähige Hilfebedürftige umfassend unterstützen. Dies soll als Ziel haben, das der Arbeitssuchende wieder Arbeit findet. Somit sollen die Leistungsträger (ARGE & Bundesagentur für Arbeit) solche Stellen schaffen, sofern machbar und vertretbar. |
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| Hat er das Recht auf einen 1€-Job, muss die ARGE Ihm diesen beschaffen? |
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| Wenn das mit dem "soll solche Stellen schaffen" nicht geht hat der Arbeitssuchende leider Pech, denn die im Gesetz verwendete Formulierung "sollen" verhindert den Anspruch - nicht jeder Arbeitssuchende MUSS eine solche Stelle bekommen. Soll aber. |
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