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Anrecht auf einen Ein-Euro Job
 
Darf der Arbeitssuchende einen 1€-Job annehmen? Muss er diesen annehmen, wenn Ihm einer angeboten wird?
 
Nach § 14 SGB II müssen die Leistungsträger erwerbsfähige Hilfebedürftige umfassend unterstützen. Dies soll als Ziel haben, das der Arbeitssuchende wieder Arbeit findet. Somit sollen die Leistungsträger (ARGE & Bundesagentur für Arbeit) solche Stellen schaffen, sofern machbar und vertretbar.
 
Hat er das Recht auf einen 1€-Job, muss die ARGE Ihm diesen beschaffen?
 
Wenn das mit dem "soll solche Stellen schaffen" nicht geht hat der Arbeitssuchende leider Pech, denn die im Gesetz verwendete Formulierung "sollen" verhindert den Anspruch - nicht jeder Arbeitssuchende MUSS eine solche Stelle bekommen. Soll aber.
 

 

Anrecht auf den 1€-Job  

SGB II § 14
"Grundsatz des Förderns"
Auszug aus dem Gesetzbuch

 
 
   
Anrecht auf den 1€-Job  

SGB II § 16
"Anspruch auf Arbeitslosengeld"
Auszug aus dem Gesetzbuch

 
 

 


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