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Zumutbarkeit |
| Muss ich DAS wirklich machen?! fragt sich so manch einer, der eine Ein-Euro-Stelle "angeboten" bekommt. Und der Gesetzgeber sagt dazu: "Ja, Du musst - es sei denn, Du kannst einen echt starken Grund vorweisen, der dagegen spricht". |
| Und diese Gründe sind recht deutlich eingeschränkt: |
| Wenn der Erwerbsfähige körperlich, seelisch oder geistig nicht fähig ist, die Arbeit zu verrichten muss er es auch nicht. Gewisse Behinderungen, Motorische oder Wahrnehmerische Störungen und dergleichen fallen unter diesen Punkt. |
| Wenn die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt muss er die Arbeit nicht annehmen. Ein Klavierspieler, der auf dem Bau eines Autobahnteilstückes seine Hände riskiert dürfte hier drunter fallen. |
| Wenn Erziehung oder Betreuung von Kindern oder Hilfsbedürftigen Angehörigen durch die Arbeit nicht mehr sichergestellt sind muss die Arbeit nicht angenommen werden. |
| Und für die vielen Sonderfälle: Wer einen "wichtigen" Grund vorweisen kann wird ebenfalls befreit. Beispiele hierfür werden von der Redaktion noch gesucht! |
| Alle anderen Argumente sind dem Staat egal. |
Hilfreiche / Interessante Links: |
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A-Huhn.de |
Bundesagentur für Arbeit - Das Original - |
EDV-Service Dressen, Unser Webhoster |